Ein Angebot, welches speziell auf die entsprechenden (Unternehmens-)Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten ist, wird individuell auf Anfrage erstellt. Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots, durch die Auftragsbestätigung oder durch die beiderseitige Vertragsunterzeichnung zustande.
Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden auf der Grundlage des Angebotes von kopfarbeit in den jeweiligen Verträgen festgelegt.
Honorare sind in Euro zu entrichten und nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir behalten uns vor, die Inhouse-Maßnahme aus wichtigen Gründen abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet.
Bei schriftlicher Stornierung bis 8 Wochen vor Seminarbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei einer Stornierung zwischen 8 und 5 Wochen vor Seminarbeginn werden 20% und bei 5 Wochen bis 15 Kalendertagen 40% der Seminargebühr berechnet. Bei einer Stornierung bis 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn wird die gesamte Gebühr berechnet. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang der Stornierung bei kopfarbeit-Seminare an. Der (erste) Tag des Seminars wird bei der Berechnung der Rechtzeitigkeit der Stornierung nicht mitgerechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung. Das Zahlungsziel lautet grundsätzlich 20 Tage netto. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von kopfarbeit.
Spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn teilt der Auftraggeber kopfarbeit die Namen und ggf. E-Mail-Adressen der Teilnehmer mit. Die dementsprechende Menge an Unterlagen wird während des Seminars ausgehändigt. Diese Unterlagen sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.
Wenn die Inhouse-Maßnahme nicht in den zur Verfügung gestellten Räumen des Auftragsgebers stattfindet, werden die Räumlichkeiten für das Seminar vom Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. kopfarbeit verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Der Auftraggeber wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.
Wir haften dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei jedoch unsere Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, auch nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Auch ansonsten ist jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist.
Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten /Unternehmen ist ausschließlicher Gerichtsstand Karlsruhe. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt vielmehr diejenige Bestimmung als vereinbart, die in der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt und dem aus diesen Bedingungen ergebenden vermuteten Vertragswillen der Parteien entspricht. Dasselbe gilt für Lücken.
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